- Gottesfriede
- Gọt|tes|frie|de 〈m. 26; unz.; im MA〉 kirchl. Verbot der Fehde an bestimmten Tagen; Sy Pax Dei, Treuga Dei
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Gottesfriede,lateinisch Pạx Dei, Religionsgeschichte: der befristete Waffenstillstand zwischen kämpfenden Gruppen zu den Zeiten religiöser Kultfeiern, z. B. in Griechenland während der kulturellen Spiele in Olympia, Delphi, Korinth, in Germanien (Nerthus-, Froȓi-Friede) und während naturreligiöser Jugendweihen. - Im Mittelalter ein durch die Kirche unter Androhung von Kirchenstrafen gebotener Schutz für bestimmte Personen (z. B. Geistliche, Frauen, Waisen, Pilger) und Orte (Kirchen, Klöster). Zu dem Gottesfrieden trat die Treuga Dei (lateinisch »Waffenstillstand Gottes«), die Fehden an bestimmten Tagen wie den christlichen Hauptfesten und von Mittwochabend bis Montagmorgen jeder Woche für alle Personen und Orte untersagte. Seit dem 12. Jahrhundert wurde der Gottesfriede durch den Landfrieden abgelöst.Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:Gottesfriede: Endzeiterwartung und Friedenssuche* * *
Gọt|tes|frie|de, der [mhd. gotes vride, LÜ von mlat. treuga od. pax dei]: zeitweilige Einstellung kriegerischer Auseinandersetzungen; im Mittelalter kirchliches Verbot der Fehde an bestimmten Tagen aus religiösen Gründen: Wir haben -n vom Mittwoch bis zum Montag. Die Kirche hat ihn eingesetzt ... Wir haben Landfrieden, die ganze Woche. Der Kaiser hat ihn eingesetzt (Hacks, Stücke 13).
Universal-Lexikon. 2012.